Bundestag hat über Barrierefreiheit im Öffent­lichen Personen­nahverkehr beraten

(www.schwerbehinderung.eu/red; ahi) Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend, dem 15. Juni 2023 über den Antrag Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern“ der CDU/CSU-Fraktion“ beraten. Drucksache: (20/7190). Der Antrag wurde als Vorlage zur federführenden Verkehrsausschuss in den Ausschuss überwiesen.

Stephanie Aeffner von den Grünen betonte in ihrer Rede im Bundestag, dass die Planung von barrierefreien Reisen viel zu kompliziert sei und die Infrastruktur bis heute nicht zuverlässig barrierefrei vorhanden sei. So habe man große Aufgaben und sie freue sich sehr, dass der Antrag von der Union heute Gelegenheit bietet, über dieses wichtige Thema zu debattieren, so Aeffner und erhielt Applaus im Plenum. Dabei sei man am Anfang der Debatte aber mitnichten, denn gerade eben habe man eine deutliche Verbesserung beschlossen, nämlich die Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Zudem sei es noch gar nicht so lange her, dass behinderte Menschen in Berlin vor der Zentrale der Deutschen Bahn demonstriert hätten, weil die Leistungen der Mobilitätsservicezentrale nicht mehr für alle Verkehrsunternehmen angeboten werden sollten. Damals habe man in mühseligen Verhandlungen eine freiwillige Vereinbarung getroffen, und nun, aufgrund der EU-Fahrgastrechteverordnung, die wir heute umsetzen, stelle man dies endlich auf verbindliche rechtssichere Füße, betonte Aeffner.

Wilfried Oellers von der CDU erklärte, dass die Vielfältigkeit beim Reisen auch in Bezug auf Barrierefreiheit Auswirkungen auf viele Menschen mit Behinderungen hat. Als Beispiel nannte er, dass man möglicherweise an einem Bahnhof noch barrierefrei einsteigen kann, aber die Frage bleibt, ob man an einem anderen Bahnhof auch barrierefrei aussteigen kann. Selbst wenn eine Rampe vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, dass sie zu steil ist und nicht funktioniert. Selbst wenn man es schafft auszusteigen, könnte man auf einen Fahrstuhl stoßen, der aufgrund eines technischen Defekts leider nicht funktioniert. Es ist offensichtlich, dass Barrieren noch vielfältig sind und neben der Vielfältigkeit auch mehr Verlässlichkeit benötigt wird, anstatt eines Flickenteppichs, was die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr betrifft, betonte Oellers.

Gemäß dem Vorschlag der Unionsfraktion soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland vollständig barrierefrei gestaltet werden. In einem Antrag (20/7190) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Aufforderung an die zuständigen Länder, die bereits vorhandenen Finanzmittel in Milliardenhöhe im ÖPNV für barrierefreie Bahnhöfe zu nutzen.
Außerdem soll die Bundesregierung Haushaltsmittel für die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ bereitstellen und konkrete Pläne zur Umsetzung der Eckpunkte der Bundesinitiative, insbesondere im Bereich Mobilität, entwickeln. Zusätzlich soll das im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit eingeführt und finanziell unterstützt werden.

Es ist auch erforderlich, dass in Zusammenarbeit mit den Ländern Maßnahmen vereinbart werden, um die im Jahr 2013 in Kraft getretene Anforderung des Personenbeförderungsgesetzes zu überwachen und zu bestrafen. Diese Vorschrift sieht vor, dass bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV erreicht werden muss.

Darüber hinaus müssen verbindliche Vorgaben für die Schaffung flächendeckender barrierefreier Haltestellen festgelegt werden, ebenso wie die Implementierung von Haltestellenkatastern. An allen Fernbahnhöfen soll das Servicepersonal von 6 bis 24 Uhr präsent sein. Des Weiteren sollen Fahrkartenautomaten und digitale Fahrkartenangebote barrierefrei zugänglich gemacht werden und der Ausbau des barrierefreien Fuhrparks im Fernverkehr beschleunigt werden.