DBR fordert: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Interesse von Menschen mit Behinderungen teilhabeorientiert weiterentwickeln
(Stellungnahme Deutscher Behindertenrat/red; ahi) Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode eine längst überfällige Reform angekündigt: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“ Allerdings lässt die Umsetzung noch immer auf sich warten.
Der DBR fordert, die AGG-Reform jetzt zügig anzugehen, um die inklusive Teilhabe für Menschen mit Behinderungen vor Ende der Legislaturperiode spürbar zu verbessern. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
In dem Positionspapier werden für 7 zentrale Handlungsfelder konkrete Forderungen formuliert.
Anm. der Red: Auch das Bündnis AGG Reform-Jetzt! veröffentlichte am 25.01.2023 eine Ergänzungsliste und Stellungnahme mit zentralen Forderungen für die geplante AGG Reform. Mehr Fortschritt wagen, heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!