Die Stadt Wien führt neue E-Scooter-Regelungen ein

E-Roller: Klimaneutrales Verkehrsmittel oder mobile Barriere mit Frustpotenzial?

(bizeps/red; ahi) Die Stadt Wien führt zum Jahr 2023 neue E-Roller-Regelungen ein. „Wir beenden das Scooter-Chaos und schieben herumliegenden Rollern einen Riegel vor! Unsere Analysen zeigen uns, wo es den größten Ärger gibt. Hier schreiten wir ein und sorgen dafür, dass Stolperfallen bald der Vergangenheit angehören und Gehsteige künftig frei bleiben“, betont Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.

Dass es in Wien in Sachen Scooter dringenden Handlungsbedarf gibt, bestätigt auch eine Umfrage im Auftrag der Mobilitätsagentur. Eine überwältigende Mehrheit der Wiener*innen sieht die Notwendigkeit, den Scooter-Verkehr klar zu regeln, insbesondere, was das Abstellen der Roller betrifft. Eine große Mehrheit befürwortet außerdem, dass das unsachgemäße Abstellen von Scootern bestraft wird. Genau diese Aspekte stehen im Fokus des neuen Leih-E-Scooter-Systems der Stadt.

Mit diesen Maßnahmen will die Stadt Wien durchgreifen:

  • Scooter-Höchstzahlen: Wo derzeit ein Überangebot besteht und sich die Beschwerden häufen, wird die Scooter-Anzahl durch Vergabe fixer Höchstzahlen reduziert.
  • Parken: Ein Abstellen auf Gehsteigen ist künftig nicht mehr gestattet.
  • Digitale 24-h-Kontrolle: Macht ein konsequentes Strafen für illegal abgestellte Roller möglich.
  • Verstärkte Vor-Ort-Kontrollen: Betreiber müssen mit eigenen „Ordnerdiensten“ für sachgemäß abgestellte Roller sorgen – sonst drohen Strafen.
  • Sperrzonen: Bestimmte Hotspots, an denen sich Beschwerden häufen, werden für Scooter gesperrt – ein Einfahren in Sperrzonen ist nicht mehr möglich, die Scooter werden technisch „ausgebremst“.
  • Mehr fixe Abstellflächen: Scooter-Stationen werden im ganzen Stadtgebiet ausgebaut. Ein Abstellen innerhalb von 100 Metern um die Stationen wird technisch unmöglich gemacht.

Die LAG SH Sachsen wünscht sich eine Neuregelung in deutschen Städten. In Münster gab es dazu bereits erste Entscheidungen. Auch die Landeshauptstadt Dresden veröffentlichte im August 2022 die Sharingleitlinien Mobilität, zunächst aber ohne erkennbare Konsequenzen im Fall von zum Beispiel falscher Abstellung.

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