
Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen: Deutsches Institut für Menschenrechte fordert stärkere Berücksichtigung in UN-Leitlinien
(PM Deutsches Institut für Menschenrechte, red. LAGSH) Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind häufig mehrfacher diskriminiert, aufgrund ihrer Behinderung und ihres Geschlechts. Dies äußert sich in zahlreichen Barrieren im Alltag sowie in eingeschränktem Zugang zu grundlegenden Rechten – etwa im Gesundheitswesen, bei Gewaltschutz oder in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung und Elternschaft.
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen arbeitet derzeit, mit internationaler Beteiligung, an neuen Leitlinien diesbezüglich. Ziel ist es, Staaten bei der Bekämpfung intersektionaler Diskriminierung zu unterstützen und bestehende Lücken zu schließen.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivile Organisationen spielen eine Schlüsselrolle in der Erarbeitung der Leitlinien, indem sie unabhängige Informationen zur tatsächlichen Menschenrechtslage bereitstellen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Oktober 2025 eine Eingabe eingereicht. Darin macht es auf zentrale Lebensbereiche aufmerksam, in denen Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland benachteiligt sind. Dazu zählen:
- Schutz vor Gewalt
- Zugang zur Justiz
- Sexuelle und reproduktive Rechte
- Zugang zum Gesundheitswesen
- Politische Partizipation
- Armut
Die geplanten Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention sollen die Erfahrungen dieser Frauen und Mädchen sichtbar machen – auch Vergleich zu anderen Frauen und zu Menschen mit Behinderungen. Sie betonen, dass die Rechte von trans, intersexuellen und nicht-binären Personen sowie Menschen jeglicher sexueller Orientierung mit Behinderungen im Zentrum menschenrechtlicher Bemühungen stehen müssen.

