Erhöhung des Grundbetrags in Werkstätten aufgrund des 29. Gesetz zur Änderung des BAföG
(www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Der Bundesrat hat am 5. Juli eine Änderung des 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Diese Änderung führt zu einer fünfprozentigen Erhöhung des Ausbildungsgeldes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten sowie des Grundbetrages im Arbeitsbereich. Ab dem 1. August 2024 steigen das Ausbildungsgeld und der Grundbetrag von 126 Euro auf 133 Euro. Die BAG WfbM teilt dazu mit:
„Die BAG WfbM begrüßt grundsätzlich die Erhöhung des Grundbetrages, da es auch für die meisten Arbeitnehmer*innen in Deutschland eine Anpassung des Einkommens an aktuelle Rahmenbedingungen gab. Die BAG WfbM kritisiert aber, dass die Erhöhung aufgrund der unveränderten Systematik des Entgeltsystems nicht bei den Menschen mit Behinderungen ankommen wird, und fordert eine schnelle Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten sowie eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte.“
Sowohl der Steigerungsbetrag als auch der Grundbetrag werden durch die Arbeitsergebnisse der Werkstätten finanziert. Aufgrund unterschiedlicher zeitlicher Veränderungen der Arbeitsergebnisse wird eine Erhöhung des Grundbetrags in einigen Werkstätten zu einer Verringerung der Steigerungsbeträge führen. Dies war bereits bei der letzten Grundbetragserhöhung der Fall, so die BAG WfbM.
Die Werkstätten sind nicht nur von den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland betroffen wie andere Unternehmen auch, sondern müssen zudem die Herausforderung der Kurzfristigkeit der Umsetzung bewältigen. Die BAG WfbM hat in einer Stellungnahme auf diese Aspekte sowie die Probleme hingewiesen, die mit der erneuten Erhöhung des Grundbetrags einhergehen, heißt es von der BAG WfM.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) äußert sich zur geplanten Erhöhung des Grundbetrags in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Laut der Stellungnahme der BAG WfbM vertritt sie rund 700 Werkstätten für behinderte Menschen an mehr als 2.800 Standorten in ganz Deutschland und ermöglicht derzeit über 310.000 Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben.
Forderungen nach Reform des Entgeltsystems
Die BAG WfbM fordert eine schnelle Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten und eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte. „Es muss ein mindestens existenzsicherndes Einkommen für alle Werkstattbeschäftigten – auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf – geben“, heißt es in der Stellungnahme. Zudem müssten die bestehenden Nachteilsausgleiche erhalten bleiben und die Kopplung von Ausbildungsgeld und Grundbetrag aufgehoben werden, um die Abhängigkeit der Entgelte vom Arbeitsergebnis zu reduzieren.
Herausforderungen für Werkstätten und Ausblick
Viele Werkstätten sehen sich durch die erneute Grundbetragserhöhung vor großen Herausforderungen. Die BAG WfbM warnt davor, dass eine Erhöhung des Grundbetrags zwar zu einer Reduzierung der Steigerungsbeträge führen könnte, da sich das Arbeitsergebnis der Werkstätten nicht gleichzeitig erhöht. „Die Kurzfristigkeit der Umsetzung stellt eine große Herausforderung dar“, heißt es in der Stellungnahme, da Werkstätten wenig Zeit haben, sich anzupassen.
Die Stellungnahme finden sie hier.