Stellungnahme: Fachtag „Wege zur Inklusion“ 25.10.2022

Am 25.10.2022 fand der Fachtag „Wege zur Inklusion“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt statt. Dabei wurden die Ergebnisse der Arbeit der Unterarbeitsgruppen (UAG) und die in der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Inklusion daraus abgeleiteten Handlungsvorschläge für die Fortschreibung des sächsischen Aktionsplans vorgestellt. Die LAG SH Sachsen war durch drei Mitarbeiterinnen vertreten. 

Ergebnisse aus dem Beteiligungsportal

Bis zum 31. Mai 2022 konnten im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen Kommentare und Stellungnahmen abgegeben werden. Damit bot das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) eine Möglichkeit, sich als Bürger an der Fortschreibung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK zu beteiligen. Insgesamt gingen 341 Beiträge ein. Die LAG SH Sachsen hat diese durchgearbeitet und in einem weiteren Artikel die dringendsten Problemfelder und häufig genannte Themenbereiche zusammengefasst.

Die Auswertung des Beteiligungsportals nahm das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH im Auftrag des SMS vor. Das ISG leitete 210 Maßnahmen aus dem Beteiligungsportal ab und empfahl davon 61 weiter. Von diesen hat die IMAG Inklusion jedoch nur vier Maßnahmen beschlossen. Warum es insgesamt nur vier geschafft haben, wurde jedoch beim Fachtag nicht thematisiert.

Im Folgenden nehmen wir eine kurze, beispielhafte Bewertung zweier Handlungsfelder vor.

Handlungsfeld Bildung, Ausbildung und Wissenschaft

Inklusionsassistenten sind derzeit an 233 sächsischen Schulen im Einsatz. Sie unterstützen das gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Behinderung. Die Assistent*innen sind in allen Schularten eingesetzt und helfen den Lehrkräften unter anderem bei der zusätzlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler, der sozialen Entwicklung im Klassenverband, der Elternarbeit und der Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben. Sie sind also ein Schritt hin auf dem Weg zu mehr Inklusion in der Bildung.

Allerdings ist nach wie vor die Bereitschaft, Inklusionsassistent*innen fest anzustellen, seitens der Staatsregierung nicht gewollt. Daher findet sich auch dazu keine Maßnahme.

Des Weiteren werden Beauftragte für Menschen mit Behinderungen an Universitäten immer noch nicht gesetzlich festgeschrieben, obwohl die Universitäten selbst alle bereits Beauftragte eingesetzt haben. Laut einer Maßnahme wird nur „geprüft“, ob es möglich sei, eine Regelung ins Gesetz aufzunehmen. Demzufolge besteht auch hier ein weiteres Mal wenig Bereitschaft, Verbindlichkeiten einzugehen.

Eine weitere Maßnahme besagt, dass Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auch an Regelschulen eingesetzt werden sollen. Diese Maßnahme entbehrt jedoch jeder Grundlage, da es an Sonderpädagog*innen mangelt. Maßnahmen, um mehr Lehrkräfte auszubilden, fehlen.

Handlungsfeld Gesundheit, Rehabilitation und Schutz der Persönlichkeit

Insgesamt wurden im Handlungsfeld Gesundheit fünf Arbeitspakete betrachtet, Maßnahmen überprüft und formuliert:

1.         Zugang zu Arztpraxen, Gesundheitseinrichtungen

2.         Prävention und Rehabilitation

3.         Behinderung und Pflege

4.         Schutz vor Diskriminierung

5.         Rechtliche Betreuung, unterstützte Entscheidungsfindung, Zwangsmaßnahmen

Die Überprüfung der aktuellen Situation ergab, dass man in der stationären Gesundheitsversorgung weniger auf Barrieren trifft als in der ambulanten Versorgung. Hinzu kommt, dass sich besonders im ländlichen Raum der Zugang zu Arztpraxen schwierig gestaltet. Daher ist eine der Maßnahmen die bessere Bekanntmachung der bestehenden Fördermöglichkeiten im ambulanten Bereich. Wie die Bewerbung erfolgen soll, ist allerdings noch nicht klar.

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung in Sachsen wird weiter steigen. Es wurde festgestellt, dass sich die Pflege vor allem auf ältere Menschen fokussiert. Die Gefahr einer nicht angemessenen Pflegeversorgung von jüngeren Menschen mit Behinderung wird gesehen. Eine der Maßnahmen, die die IMAG daher beschlossen hat, sieht die Thematisierung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung in der Ausbildung vor. Die Aufgabe des Freistaates wird hier allerdings nur sein, dies in den entsprechenden Gremien anzubringen.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Aufnahme der Bedarfe von Menschen mit Behinderung in die Aus- und Weiterbildung von Pflegeberufen unbedingt aufgenommen werden sollte. Leider war die Verantwortliche beim ISG erkrankt, somit konnten Rückfragen nur aus Sicht der Landesregierung beantwortet werden.

Die vorgestellten Maßnahmen sind noch nicht komplett abgeschlossen, z. T. fehlen noch Zuständigkeiten bzw. sind Formulierungen noch nicht vollständig. Wie die einzelnen Maßnahmen dann umgesetzt bzw. welche Schritte unternommen werden, sind zu diesem Zeitpunkt auch unklar. Ein weiteres Mitspracherecht haben die beteiligten Betroffenen und Organisationen nicht mehr.

Die vorgestellten Maßnahmen müssen nun noch durch das Kabinett bestätigt werden, sodass sich der Sächsische Landtag Anfang 2023 mit dem Aktionsplan befassen kann.

Fazit

Die LAG SH Sachsen bedauert, dass nur vier Empfehlungen aus dem Beteiligungsportal den Weg in die Maßnahmen gefunden haben. Partizipation auf breiter Ebene stellen wir uns anders vor. Ebenso konnten die vorgestellten Maßnahmen, die bereits durch die IMAG bestätigt wurden, leider nicht mehr inhaltlich ergänzt, verbessert oder konkretisiert werden. Auch die teils wagen Formulierungen der Maßnahmen lassen viel Spielraum hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit zu.

Weiterhin konnte nicht erläutert werden, warum einige in den UAGs erarbeitete Maßnahmen es nicht durch die IMAG geschafft haben. Die fehlende Transparenz bei der Entscheidung bewerten wir als kritisch.

Grundsätzlich ist das Format eine gute Idee. Allerdings hätte mehr Raum für Diskussionen zur Verfügung stehen sollen. Ebenso hätte die Veranstaltung zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden sollen, sodass es noch die Möglichkeit gegeben hätte, Einfluss auf die Maßnahmen zu nehmen.

Daher ist es wichtig, dass wir uns weiterhin unnachgiebig für Menschen mit Behinderungen einsetzen, nicht nachlässig werden und dabei nicht resignieren, auch wenn es manchmal der einfachere Weg scheint.

Autorin: Anne Hiecke