Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe und sozialen Teilhabe – Petition zur Sicherung der individuellen Rechte von Menschen mit Behinderungen vom Landtag Sachsen freigegeben

Das Zentrum für selbstbestimmt Leben in Sachsen e.V. hat eine Petition beim Sächsischen Landtag eingereicht. Diese kann noch bis zum 15. Oktober 2026 mitgezeichnet werden:
https://petition.landtag.sachsen.de/petitionen/cmspetition/sachsen-keine-krzungen-bei-der-eingliederungshilfe-und-sozialen-teilhabe/

Der Verein setzt sich aus Perspektive von Menschen mit Behinderungen für deren Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe ein. Die Petition ruft dazu auf, dass individuelle Rechtsansprüche in der Eingliederungshilfe und der sozialen Teilhabe erhalten bleiben. Hintergrund: Bund und Länder haben am 25. Juni 2026 beschlossen, die Kommunen finanziell zuentlasten. Die Initiator*innen der Petition sehen die Gefahr, dass der finanzielle Druck auch Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen haben könnte.

Ihre Forderung: Weder die fachlichen Standards noch die individuellen Rechtsansprüche bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund der aktuellen Haushaltslage abgesenkt werden.

Es geht, unter anderem, um Folgendes:
• individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sichern
• Wunsch- und Wahlrecht erhalten, d.h. Menschen mit Behinderung können selbst entscheiden, welche Unterstützung sie wünschen und wie & wo sie leben möchten
• Pooling, d.h. die gemeinsame Nutzung einer Unterstützungsleistung, nur auf freiwilliger Basis
• Mitbestimmung und verlässliche Finanzierung gewährleisten

Beispiele konkreter individueller Rechtsansprüche im Alltag sind unter anderem:
• Ein Mensch braucht eine bestimmte Unterstützung beim Wohnen, in etwa der Haushaltsführung.
• Eine Schulbegleitung wird individuell benötigt.
• Ein Mensch benötigt Begleitung bei der Freizeitgestaltung.

Wer die Forderungen unterstützen möchte, kann die Petition noch bis zum 15. Oktober mitzeichnen und den Aufruf weiterverbreiten. Auch Vereine, Verbände und Organisationen sind eingeladen, auf die Petition aufmerksam zu machen und ihre Unterstützung zu zeigen. (LAG SH Sachsen, red sz)