Landesinklusionsbeauftragter Michael Welsch stellt Bericht vor
(Sächsische Staatskanzlei, Landesinklusionsbeauftragter/red; lh) Mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz vom 2. Juli 2019 wurde eine Berichtspflicht für den bei der Sächsischen Staatskanzlei angebundenen hauptamtlich tätigen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen eingeführt.
Der auf dieser Basis ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode an die Staatsregierung zu übergebende Bericht über die Ergebnisse der Tätigkeit des Landesbeauftragten ist heute vom Kabinett behandelt worden und wird an den Sächsischen Landtag weitergeleitet. Es handelt sich um den ersten auf dieser Grundlage abgegebene Bericht.
Die strukturellen Veränderungen hinsichtlich des Landesbeauftragten haben zu einer besseren Wahrnehmung des Themenfeldes als ressortübergreifende Aufgabe geführt. Durch die Hauptamtlichkeit bestehen nun Ressourcen zur Erweiterung der Mitarbeit in temporären und ständigen Gremien der Staatsregierung, zur Erstellung themenbezogener Expertisen, zum Ausbau der Kontaktpflege mit Verbänden, Organisationen und Betroffenen sowie nicht zuletzt für das proaktive Betreiben von Projekten.
Die menschenrechtlichen Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Staatszielbestimmung der Sächsischen Verfassung, auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hinzuwirken, sind Basis der Tätigkeit des Landesbeauftragten. Inklusion betrifft alle Lebensbereiche: Politik, Arbeitsmarkt, Kita und Schule, Wohnungsbau, Bau von öffentlichen Gebäuden, Digitalisierung und Tourismus, um nur einige Beispiele zu nennen. Großes Ziel muss es sein, dass die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen politischen und administrativen Entscheidungen zur Selbstverständlichkeit wird.
Neben der Darstellung der Beratung der Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen nehmen die Kontakte mit Verbänden, Vereinen und der Selbsthilfe sowie die Vernetzung mit der Bundes- und der kommunalen Ebene im Bericht einen breiten Raum ein. Unter der Überschrift „Sachsen inklusiv 2030“ werden Aufgaben für die Zukunft beschrieben.
„Inklusion muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und umgesetzt werden.“ so Michael Welsch bei der Vorstellung des Berichts in der Kabinettspressekonferenz. Vor allem müsse dem Leitgedanken „Barrierefreiheit“ vollumfänglich Rechnung getragen werden, insbesondere auch beim Wohnungsbau. Mit Blick auf den aktuell von manchen Akteuren geforderten Abbau von Standards zitierte er den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel: „Nur barrierefreier Wohnungsbau ist sozialer Wohnungsbau! Die Wohnungen die wir jetzt bauen, werden viele Jahrzehnte stehen. Deshalb dürfen wir nicht kurzfristig denken, sondern müssen barrierefrei bauen.“
Der Bericht steht in Kürze unter www.inklusion.sachsen.de zum Download bereit.