Monitor Patientenberatung 2022 zeigt deutlich mehr Bedarf an psychosozialer Beratung auf

(G+G Update/red.; ahä) Der Bedarf an psychosozialen Beratungen ist 2022 nach Angaben der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) deutlich gestiegen. Auffällig dabei: „Themen wie Inflation und Energiekrise sind eigentlich keine Beratungsthemen für die UPD. Aber genau mit diesen existenziellen Sorgen kommen viele Ratsuchende verängstigt oder verunsichert in unsere Beratung“, sagte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede bei der Vorstellung des „Monitor Patientenberatung 2022“ am 12. Juni. Weitere Probleme der vorwiegend erkrankten oder pflegebedürftigen Ratsuchenden seien die zunehmend schwierige Suche nach einem Arzttermin, Arzneimittellieferengpässe sowie die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln. Zum Thema Corona habe es vermehrt Informationsbedarf zu Post Covid und Long Covid gegeben.

Ein Dauerbrenner sei der Streit um die Einsichtnahme in die Patientenakte, etwa zur Klärung der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliege, erläuterte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Dabei sei es das gesetzliche Recht der Betroffenen. Insgesamt lag die Zahl der Beratungen im vergangenen Jahr mit 123.558 Fällen auf Vor-Corona-Niveau. 56,8 Prozent davon betrafen rechtliche Fragen, in 26,5 Prozent ging es um medizinische Anliegen. 95 Prozent aller Hilfesuchenden stellten ihre Fragen per Telefon.

Start der UPD-Stiftung derzeit noch unklar

Der Bedarf an Gesundheitsinformationen in der Bevölkerung sei gewaltig, so Krumwiede. Daher sei eine zügige Neuaufstellung der UPD umso wichtiger. Doch ob die Überführung in eine Stiftung zum 1. Januar 2024, wie per Gesetz vorgegeben, klappt, sei derzeit noch unklar. „Über vage Absichtserklärungen hinaus gibt es keine konkreten Regelungen für einen gelungenen Übergang von der jetzigen UPD in die neue Stiftung“, monierte der Geschäftsführer. Damit drohe ein Verlust der Beratungsstrukturen und eine Abwanderung der beratungserfahrenen Beschäftigten. Zehn Prozent seien bereits gegangen.

„Der zeitliche Druck ist enorm“, sagte Schwartze. Es müsse eine Satzung erstellt werden. „Und dann hängt es davon ab, wie schnell diese Satzung genehmigt wird“, so der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Er sei dennoch zuversichtlich, dass „den Ratsuchenden zum 1. Januar 2024 ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen zur Verfügung stehen wird“. Als zukünftiger Vorsitzender des Stiftungsrates tausche er sich mit den maßgeblichen Patientenorganisationen intensiv über ein Konzept für die neue Struktur aus.

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