Physiotherapie und Ernährungstherapie weiter per Video möglich

(PM GKV/ red.; ahä) Berlin, 06.04.2022: Der GKV-Spitzenverband informiert, dass es in der Physiotherapie und Ernährungstherapie weiterhin die Möglichkeit zur Videobehandlung geben wird. Darauf einigten sich der GKV-Spitzenverband mit den jeweiligen Berufsverbänden. Die Sonderregelungen, die die Videobehandlung in der Corona-Pandemie ermöglicht haben, sind zum 31. März 2022 ausgelaufen. In zwei wichtigen Bereichen der Heilmittelversorgung konnten sie nun in die Regelversorgung überführt werden.

Vereinbarungen in der Physiotherapie

Folgende physiotherapeutische Behandlungen können nun regelhaft per Video durchgeführt werden:

  • Krankengymnastik für Einzelne und Gruppen (bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten)
  • Krankengymnastik bei Mukoviszidose (bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten)
  • Krankengymnastik für das Zentrale Nervensystem (Bobath) für Kinder und Erwachsene (bis zu drei Behandlungseinheiten)
  • Manuelle Therapie (eine Behandlungseinheit)

Vereinbarungen in der Ernährungstherapie

In der Ernährungstherapie können künftig die Anamnese und die Intervention per Video durchgeführt werden. Vereinbart wurde, dass nicht mehr als 50 Prozent der verordneten Zeitkontingente per Video erbracht werden dürfen. Bis zu 30 Minuten des Kontingents können zudem nun auch als telefonische Beratung abgerechnet werden.

Zusätzliche Regelungen für beide Heilmittel-Bereiche

Für Physiotherapie und Ernährungstherapie gilt, dass die Therapeutinnen und Therapeuten die Videobehandlung in ihren Praxisräumen durchführen müssen. Der erste Termin einer Behandlung muss in Präsenz stattfinden, das Einverständnis der Patientinnen und Patienten zur Videobehandlung ist erforderlich.

Weitere Informationen zum GKV-Spitzenverband finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de