Projekt „Erinnerungs_reich – Museen als Medizin für Menschen mit Demenz“ – Teilnehmende für Intervention gesucht

(PM Erinnerungs_reich/red; ahi) Ob und in welchem Maß ein demenzsensibles Museumsangebot Erkrankten und ihren Angehörigen hilft, gesundheitliche Belastungen zu vermindern oder die Lebensqualität zu erhalten, untersucht „Erinnerungs_reich“. Das Modellprojekt wird von den Wissenschaftlern Dr. Michael Wächter und Dr. Karen Voigt vom Bereich Allgemeinmedizin der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden geleitet und als Schirmherrin von Staatsministerin Petra Köpping unterstützt.

Mit Erinnerungs_reich wird vom Bereich Allgemeinmedizin der TU Dresden ein nicht-pharmakologischer Präventionsansatz entwickelt und auf Wirksamkeit überprüft. Ein wichtiger Schwerpunkt des Projektes liegt darauf, die sog. Care Giver Burden der mitbetroffenen Angehörigen durch die Interventionsteilnahme zu verringern.

Kooperationspartner sind unter anderem der Arbeitsbereich Altersmedizin der Goethe-Universität, Frankfurt am Main, die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Alexianer Krankenhauses Hedwigshöhe, Berlin, Museen in Dresden (SKD), Freiberg und Görlitz, die Stadt Dresden und sein Amt für Gesundheit und Prävention sowie die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. – Alzheimer Gesellschaft.

Zur Langen Nacht der Wissenschaften der TU Dresden wird am 30.06.2023 in der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus das Projekt Interessierten vorgestellt. Aktuell findet die Rekrutierung statt und es werden Betroffene von Demenz für die Teilnahme an der wissenschaftlichen Intervention gesucht.

https://tud.link/ih6q unter dem Punkt: „Erinnerungs_reich – Museen als Medizin für Menschen mit Demenz“

 

Kontakt: Dr. Michael Wächter/ Dr. Karen Voigt, erinnerungs_reich@ukdd.de

Vollständige Pressemitteilung als PDF

Das Modellprojekt wird bis 2024 unter dem Dach der Landesrahmenvereinbarung (LRV) für den Freistaat Sachsen gemäß § 20f SGB V zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG) und von den Krankenkassen/Krankenkassenverbänden des Landes Sachsens nach § 20a SGB V im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten gefördert.