Psychotherapie muss Individualbehandlung bleiben

BAG SELBSTHILFE kritisiert Pläne zur „Raster-Therapie“ von psychisch kranken Menschen scharf.

(PM BAG/ red; pec) Anlässlich der demnächst erfolgenden Beschlussfassung im Bundestag kritisiert die BAG SELBSTHILFE die in letzter Minute in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingefügten geplanten Eingriffe in die Therapieentscheidungen von PsychotherapeutInnen scharf.

„Psychische Erkrankungen haben sehr vielschichtige Ursachen, daher sind eine individuelle Diagnostik sowie Therapie für die betroffenen Menschen unerlässlich. Gerade bei Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen können sie beispielsweise eine Folge von täglich im Alltag stattfindenden Diskriminierungen oder generellen Herausforderungen sein, denen sich die betroffenen Menschen stellen müssen. Mit der geplanten Einteilung und Versorgung nach groben Rastern ist zu befürchten, dass den individuellen Bedarfen nicht mehr Rechnung getragen wird“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Die geplanten Raster könnten bspw. festlegen, wie lange PatientInnen je nach Erkrankung behandelt werden dürfen und wie viele Therapiestunden dem Patienten oder der Patientin zustehen.

„Wie schwer eine Patientin oder ein Patient erkrankt ist, sollten Ärzte und PsychotherapeutIinnen nach sorgfältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs individuell beurteilen. Entsprechend der Diagnostik ist dann gemeinsam mit den PatientInnen ein Therapieweg festzulegen. Wie gut die Therapie bei dem einzelnen Menschen anschlägt, ist nicht vorhersehbar. Daher sind die geplanten Raster nicht nur unbrauchbar, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit psychischen Erkrankungen“, so Dr. Martin Danner und spiegelt damit auch die Position des Mitgliedsverbandes  der BAG SELBSTHILFE, dem Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. wieder.

Der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag berät in Kürze abschließend über das GVWG und die Änderungsanträge.