Sachsen passt Landesblindengeld an

(Kobinet/red; ahi) Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, Michael Welsch, begrüßt die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 vom Sächsischen Landtag beschlossene Anpassung des Landesblindengeldgesetzes. Mit dieser Anpassung erhalten ab dem Monat Januar 2023 alle hörsehbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen »TBl« (taubblind) im Schwerbehindertenausweis einen Zusatzbetrag in Höhe von monatlich 320 Euro zur Deckung behinderungsbedingter Mehrkosten.

„Auch wenn diese Anpassung nur einen relativ kleinen Personenkreis betrifft, wird damit gerade für Menschen mit hochgradigen Beeinträchtigungen im Bereich dieser beiden Sinnesorgane die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessert“, so Michael Welsch.

Die Betroffenen sollten sich kurzfristig mit dem für sie zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen, denn diese Leistungen werden nur auf Antrag und ab dem Monat des Antragseingangs gewährt.