Sächsischer Landtag befasste sich mit dem Sächsischen Krankenhausgesetz

Medizinische Grundversorgung in allen Regionen sicherstellen

(PM SMS/ red.; ahä) Der Sächsische Landtag hat in seiner letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause am 14. Juli 2022 den Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD „Flächendeckende Grundversorgung sicherstellen und mit spezialisierten Schwerpunkten hohe Qualität erreichen: Leitlinien zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung im Freistaat Sachsen“ beschlossen.

Dazu erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping am 14. Juli 2022 unter anderem: „[…] Unser erklärtes Ziel für Sachsen ist es, auch im Jahr 2030 die Menschen mit hoher Qualität im Krankenhausbereich zu versorgen. Dafür braucht es eine effiziente, leistungsfähige, attraktive und gut vernetzte Krankenhauslandschaft. Ziel ist und bleibt, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird. In einem gemeinsamen Prozess haben unsere Partnerinnen und Partner, wie die Krankenhausgesellschaft, die Kassen, die Kammern sowie die Städte und Landkreise ein gemeinsames Zielbild erarbeitet. Diese Impulse haben wir in den Gesetzentwurf aufgenommen und werden ihn in der nächsten Woche im Kabinett zur Abstimmung stellen, damit dieser dann zügig in den Landtag eingebracht werden kann. Idealerweise wird das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Das Gesetz wird den Rahmen vorgeben, der in den kommenden Jahren mit Leben gefüllt werden muss – auch und gerade vor Ort. Es gibt viele Möglichkeiten, wie das geschehen kann, beispielsweise über Modellvorhaben, über Regionalkonferenzen. Alle Verantwortlichen im Gesundheits- und auch im kommunalen Bereich sind eingeladen, gestaltend mitzuwirken.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH) erhielt unter anderem neben dem Sozialverband VdK Sachsen e. V. und dem Sozialverband Deutschland e. V. ebenfalls die Möglichkeit zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. In dieser wies die LAG SH noch einmal deutlich darauf hin, dass Barrierefreiheit und Patientenorientierung wichtige Punkte sind, damit das Gesundheitssystem nachhaltig gerechter wird. Es ist essentiell, dass die Novellierung nicht nur auf dem Papier steht, sondern dass es auch tatsächlich in den Krankenhäusern umgesetzt und gelebt wird. Es bleibt nun zu hoffen, dass die Anmerkungen der Interessenvertretungen auch Eingang in den jetzt behandelten Gesetzesentwurf gefunden haben.