Stellenausschreibung Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Nach § 12 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der sächsischen Landesverbände der gemäß § 15 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannten Verbände einen hauptamtlichen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen.

Die Sächsische Staatskanzlei informiert über die erneute Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Stellenportal des Freistaates Sachsen www.karriere.sachsen.de unter der Kennziffer 9/21 SK InklB. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 03.05.2021.