Vorsorge trifft Fürsorge: Altersvorsorge-Strategien und Erbschaftsplanung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen
(PM transparent-beraten/red; lh) Während einige Menschen mit einer Behinderung bei ihrer langfristigen finanziellen Absicherung ähnliche Voraussetzungen haben wie Menschen ohne eine Behinderung, können andere so gut wie gar nicht vorsorgen. Mögliche Herausforderungen sind beispielsweise weniger verfügbares Einkommen für private Altersvorsorge oder die Frage, welche Vorsorge sich lohnt, wenn man im
Alter ohnehin auf Sozialleistungen angewiesen ist. Wir haben mit Altersvorsorgeexperten und betroffenen Angehörigen gesprochen: Beide Seiten raten dazu, frühzeitig nach individuellen Lösungsansätzen zu suchen.
Rentenanspruch bei Behinderung
Viele Personen mit einer Behinderung haben durchaus Rentenansprüche und können dank Sonderregelungen abschlagsfrei früher in Rente gehen. Allerdings bleibt in vielen Fällen eine Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und dem tatsächlichen Bedarf im Alter. Eine Behinderung kann dies noch verstärken: “Häufig haben
Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen kaum eine Möglichkeit zum adäquaten Schutz ihrer Finanzen. […] Zudem haben [sie] leider oftmals auch eine schlechtere berufliche Perspektive”, sagt Altersvorsorgeexperte Dennis Jörißen, der zudem die Notwendigkeit individueller Lösungsansätze betont.
Private Altersvorsorge und staatliche Leistungen
Ob Personen mit Behinderung im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sein werden, beeinflusst, welche Vorsorge sich überhaupt lohnt. Ersparnisse oder einmalige Kapitalauszahlungen von Rentenversicherungen müssen bis auf einen Schonbetrag aufgebraucht werden, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Rentenzahlungen aus freiwilliger Altersvorsorge können sie je nach ihrer Höhe anteilig zusätzlich zur Sozialhilfe bekommen.
Erbschaftsplanung für Kinder mit Behinderung
Die Interaktion zwischen Einkommen und Sozialleistungen ist komplex. Besonders betroffen sind dabei Eltern von Kindern mit Behinderung, die sicherstellen wollen, dass ihr Erbe dem Kind zugutekommt und nicht zur Entlastung des Sozialträgers verwendet wird. Dies ist mittels eines Behindertentestaments möglich, welches “frühzeitig geplant, professionell betreut sein und alle Beteiligten miteinbeziehen sollte”, so ein Familienvater und betroffener Angehöriger. Unser ausführlicher Ratgeber erläutert, welche Besonderheiten Menschen mit Behinderung bei der Altersvorsorge beachten müssen und wie Angehörige bei der Erbschaftsplanung vorgehen können:
https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/altersvorsorge-erbschaftsplanung-behinderung-angehoerige
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