Terminvereinbarungen:
Zu den telefonischen Sprechzeiten per Telefon 0351 479 350 12 oder per E-Mail. Individuelle Beratungen erfolgen immer nur nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung.
1. August 2025: Förderung der Wohnraumanpassung wird mit reduzierten Förderhöchstbeträgen wieder aufgenommen
Ab August 2025 stehen für die Wohnraumanpassung wieder Fördermittel zur Verfügung, jedoch deutlich weniger als in den Vorjahren. Die Förderung soll möglichst vielen Haushalten helfen, die benötigte Wohnraumanpassung vorzunehmen. Das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung hat deshalb entschieden, die Förderhöchstbeträge, die laut Richtlinie Wohnraumanpassung zulässig wären, zu halbieren. Das heißt, der maximal mögliche Förderbetrag von 8.000 EUR wird auf 4.000 EUR reduziert, der maximal mögliche Förderbetrag für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer wird auf 10.000 EUR reduziert.
Eine Antragsstellung bei der SAB und die Beratung bei den beauftragten Fachstellen (Beratungsstellen) ist ab sofort wieder möglich.
Umzug der LAG SH: Besucher- und Postadresse bis zum 30.09.25 Paradiesstraße 42, 01217 Dresden, ab 01.10.25 Räcknitzhöhe 35A, 01217 Dresden.
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