Workshop zur Förderrichtlinie »Selbstbestimmte Teilhabe« am Montag, 22. April 2024

(SMS/Behindern verhindern/red; ahi) Die Förderrichtlinie (FRL) Selbstbestimmte Teilhabe vom 20.12.2022 zielt auf die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft entsprechend § 1 Abs. 1 Sächsisches Inklusionsgesetz ab. Mit der Richtlinie werden vier verschiedene Förderschwerpunkte gesetzt und verfolgt.

Das SMS als Richtliniengeberin lädt gemeinsam mit der Landesdirektion Sachsen (LDS) als Bewilligungsstelle am Montag, 22. April 2024 10:00 bis 14:00 Uhr zu einem Workshop ein, um Fragen zur Antragstellung zu besprechen und grundlegende hilfreiche Verfahrenshinweise zu geben. Die Veranstaltung ist hybrid angelegt: Sie findet sowohl in Präsenz in Dresden im Sächsischen Ministerium für Soziales als auch per WebEx-Videokonferenz statt.

Im ersten Teil der Veranstaltung geht es insbesondere um Hinweise für ein effizientes Antragsverfahren. Dabei wird auf die Teilbereiche Antragsformulare, Kosten-Finanzierungsplan und Projektbeschreibung eingegangen. Auch die Themen Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweis mit Sachbericht werden besprochen. In der zweiten Hälfte der Veranstaltung bleibt Zeit für Ihre Fragen und auch Anregungen.

Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung bis Mittwoch, 17. April 2024 unter inklusion@sms.sachsen.de an. Bitte teilen Sie mit, ob Sie vor Ort teilnehmen oder Ihnen der Einwahllink für die Videokonferenz zugeschickt werden soll. Bitte teilen Sie uns auch gern bereits Ihre Fragestellungen oder individuellen Unterstützungsbedarfe schriftlich vorab mit.

Ziel

Um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, werden auf der Grundlage von § 10 des Sächsischen Inklusionsgesetzes insbesondere Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Lage von Menschen mit Behinderungen, der Verbesserung der Barrierefreiheit, der Einbeziehung in die Gemeinschaft, der Verbesserung der Mobilität, der Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Teilhabe am politischen, öffentlichen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist es dabei, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft,
  • Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten,
  • in angemessenem Umfang notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit sowie
  • Maßnahmen im Bereich der Behindertenselbsthilfe der Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können, je nach Fördergegenstand, geeignete juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.

Welche Laufzeiten können gefördert werden?

  • Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft: bis zu drei Jahren
  • Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten: ein Haushaltsjahr
  • Notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit: ein Haushaltsjahr
  • Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl: ein Haushaltsjahr

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Die jeweiligen Fördervoraussetzungen sind in Teil 2 – Besondere Regelungen der FRL Selbstbestimmte Teilhabe definiert und dargestellt.

Welche Antragsfristen gelten?

  • Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft: mind. 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
  • Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten: bis zum 30. September des Vorjahres
  • Notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit: bis zum 31. Oktober des Vorjahres
  • Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl: bis zum 30. November des Vorjahres

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Bewilligungsstelle ist die Landesdirektion Sachsen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die aktuellen Antragsdokumente finden Sie auf dem Förderportal der Landesdirektion Sachsen: