Freistaat erweitert die Förderung von Menschen mit Behinderung: Verabschiedung neuer Richtlinien Teilhabe
(Medienservice Sachsen/red; ahi) Das sächsische Kabinett hat der überarbeiteten Richtlinie des Sozialministeriums zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) zugestimmt. Zudem wurde die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe (RL selbstbestimmte Teilhabe) beschlossen. Beide Richtlinien sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken.
Sozialministerin Petra Köpping: »Mit den heute beschlossenen Richtlinien ist ein wichtiger Schritt getan, um die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft noch gezielter und effektiver unterstützen zu können. Der Freistaat Sachsen bekennt sich damit einmal mehr zu der in der Sächsischen Verfassung verankerten Verpflichtung der Gemeinschaft zur Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.«
Bei beiden Richtlinien wurden die bisherigen Fördergegenstände erweitert und die Förderbedingungen an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. So werden über die FRL Selbstbestimmte Teilhabe künftig neben Projekten, Veranstaltungen und Fortbildungen auch die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. und die Arbeit der »Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe Otto Perl« unterstützt. Vergleichbare landesweit tätige Organisationen, die im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind, können ebenfalls Zuwendungsempfänger sein, wenn sie nicht durch wesentliche eigene Einnahmen oder anderweitige Förderungen getragen werden und an der Gestaltung öffentlicher Aufgaben mitwirken. Vereine können sich die Kosten für die notwendigen Assistenzleistungen ehrenamtlich tätiger Menschen mit Behinderungen fördern lassen.
Neu ist bei der FRL Investitionen Teilhabe darüber hinaus eine Fördermöglichkeit für besonders innovative inklusive Vorhaben für Menschen mit Behinderungen. Die in der Richtlinie verankerten Förderrichtwerte wurden in Anlehnung an die Entwicklung der Baupreise erhöht. Das Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle«, welches über die Landkreise und Kreisfreien Städte umgesetzt wird, wurde im Sinne einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages in der Richtlinie verankert und verstetigt.
Wichtige investive Fördervorhaben der vergangenen Jahre waren unter anderem der Neubau eines Förder- und Betreuungsbereiches in Leipzig, Ersatzneubauten für Wohnstätten in Radeberg, Bad Lausick, Dresden und Frohburg sowie die Errichtung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Heidenau und Olbernhau. Im Bereich der Projektförderungen der FRL Selbstbestimmte Teilhabe wurden u. a. inklusive künstlerische Tanz-, Kunst- und Theaterprojekte, aber auch die barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen wie dem »Filmfest Dresden« gefördert. Weitere geförderte Projekte wie der inklusive Fachtag »Sexuelle Selbstbestimmung« verdeutlichen dabei die zielführenden Fördermöglichkeiten nach der FRL Selbstbestimmte Teilhabe.
»Mit der Anpassung der Richtlinien wird den geänderten Bedarfen der Barrierefreiheit und Teilhabe in Sachsen Rechnung getragen. Damit wird auch eine zentrale Aufgabe, die sich die Staatsregierung auf die Fahne geschrieben hat, weiter vorangebracht – Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen«, so Staatsministerin Köpping.
Für die Umsetzung der Richtlinien sind im kommenden sächsischen Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt 24,6 Mio. Euro jährlich veranschlagt.
Bewilligungsstelle für die RL selbstbestimmte Teilhabe ist die Landesdirektion Sachsen. Für Anträge zur RL Investitionen Teilhabe können sich Interessenten an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank wenden.
Im November letzten Jahres verabschiedete das Sozialministerium außerdem die Richtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts, mit der u. a. die Engagement-Stiftung Sachsen, Trägerin der Landeskontaktstelle Selbsthilfe, institutionell als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses gefördert wird.