GKV-Selbsthilfeförderung 2024: Antragsformulare ab sofort abrufbar!

(vdek/red; lh)Seit Anfang Dezember 20223 sind die Antragsformulare für die GKV-Pauschalförderung online abrufbar. Mit der Pauschalförderung, der „kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung“, können laufende Kosten der Selbsthilfearbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem die Raummiete sowie Sach-, Fahrt- und Honorarkosten.

Neue Zuständigkeiten in der Antragsbearbeitung 2024

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung ab 2024 geändert.

Selbsthilfeorganisationen

Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen/ Landesverbänden sind an den vdek zu richten.

Selbsthilfekontaktstellen & Landesselbsthilfekontaktstelle

Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.

Selbsthilfegruppen

Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.

 

Landkreis / Stadt Zuständigkeit
LK Nordsachsen AOK PLUS
LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge AOK PLUS
LK Leipzig AOK PLUS
Stadt Chemnitz AOK PLUS
Stadt Dresden AOK PLUS
LK Bautzen AOK PLUS
LK Erzgebirge AOK PLUS
LK Görlitz AOK PLUS
Stadt Leipzig AOK PLUS
LK Meißen vdek
LK Mittelsachsen vdek
LK Vogtland BKK Mitte
LK Zwickau IKK classic

 

Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 31.01.2024. Anträge, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden.