
GKV-Selbsthilfeförderung 2024: Antragsformulare ab sofort abrufbar!
(vdek/red; lh)Seit Anfang Dezember 20223 sind die Antragsformulare für die GKV-Pauschalförderung online abrufbar. Mit der Pauschalförderung, der „kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung“, können laufende Kosten der Selbsthilfearbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem die Raummiete sowie Sach-, Fahrt- und Honorarkosten.
Neue Zuständigkeiten in der Antragsbearbeitung 2024
Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung ab 2024 geändert.
Selbsthilfeorganisationen
Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen/ Landesverbänden sind an den vdek zu richten.
Selbsthilfekontaktstellen & Landesselbsthilfekontaktstelle
Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.
Selbsthilfegruppen
Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.
Landkreis / Stadt | Zuständigkeit |
---|---|
LK Nordsachsen | AOK PLUS |
LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | AOK PLUS |
LK Leipzig | AOK PLUS |
Stadt Chemnitz | AOK PLUS |
Stadt Dresden | AOK PLUS |
LK Bautzen | AOK PLUS |
LK Erzgebirge | AOK PLUS |
LK Görlitz | AOK PLUS |
Stadt Leipzig | AOK PLUS |
LK Meißen | vdek |
LK Mittelsachsen | vdek |
LK Vogtland | BKK Mitte |
LK Zwickau | IKK classic |
Antragsformulare zum Herunterladen:
Antrag für Selbsthilfegruppen 2024
Antrag für Selbsthilfekontaktstellen 2024
Antrag für Landesverbände 2024
Zuständig für die Beratung zur Förderung der Selbsthilfegruppen ist die Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen (LAKOS Sachsen). Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.