Monitoringstelle: „Menschen mit Behinderungen immer noch kein selbstverständlicher Teil einer inklusiven Gesellschaft“
(eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Ratifizierung, hat Deutschland sich für eine Menge Maßnahmen in Deutschland entschieden, um Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht nur zu stärken, sondern um auch Maßnahmen zu ergreifen, die Inklusion und Teilhabe möglich machen.
Wie gut Deutschland in der Umsetzung ist, dafür muss sich Deutschland vor den Vereinten Nationen (UN) immer wieder rechtfertigen, denn regelmäßig finden „Staatenprüfungen“ statt, so auch in diesem Jahr am 29. und 30. August.
Das Deutschland bei der Umsetzung noch viel zu tun hat, dass zeigen nicht nur die Berichte der letzten Staatenprüfungen, sondern aktuell auch Kritiken von Vereinen und Verbänden. Dabei geht es nicht nur um Barrierefreiheit. Eines der großen Kritikpunkte sind die immer noch nicht abgeschafften „Sonderwelten“. Eine der bekanntesten Sonderwelt ist dabei die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder auch das Modell der Förderschulen.
„Seit dem Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland im Jahr 2009 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Umsetzung der Konvention in Deutschland erst einmal überprüft, im Jahr 2015. Die erneute Standortbestimmung ist auch eine gute Gelegenheit, die Belange von Menschen mit Behinderungen einer breiteren Öffentlichkeit näher zu bringen,“ betonte Britta Schlegel vom Institut für Menschenrechte in einem Interview.
Leander Palleit, ebenfalls vom Institut für Menschenrechte, erhofft sich neuen Schwung für die weitere Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. „Nach der Aufbruchstimmung in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Konvention ist die Umsetzung sowohl im Bund als auch in den Ländern und Kommunen leider in vielen Bereichen auf halbem Weg stehen geblieben, beispielsweise in den Bereichen Bildung und Verkehr. Das hat bei vielen Akteur*innen zu Frustration und einer spürbaren Ermüdung geführt. Wir würden es begrüßen, wenn die Staatenprüfung bei den politisch Verantwortlichen zu einer selbstkritischen und vertieften Auseinandersetzung mit den bestehenden Problemen und Umsetzungsdefiziten führt. Leider unternimmt Deutschland immer noch bei Weitem nicht alles Notwendige und Mögliche, um die Vorgaben aus der Konvention umzusetzen,“ so Palleit.
Nach 14 Jahren, die seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention vergangen sind, sollte man in der Umsetzung erwarten können, dass Deutschland als reiches Land hier bereits weit fortgeschritten ist. Das aber zu glauben, scheint mit Blick auf andere europäische Staaten eher ein Trugschluss zu sein. „Menschen mit Behinderungen sind immer noch kein selbstverständlicher Teil einer inklusiven Gesellschaft, sondern werden in Sonderstrukturen verwiesen, etwa bei der schulischen Bildung, der Beschäftigung in Werkstätten oder auch beim Leben in großen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Zu diesen etablierten Sonderstrukturen gibt es nach wie vor kaum Alternativen. Zwar wird in Politik und Gesellschaft viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie jedoch nicht,“ kritisiert Britta Schlegel vom Institut.