Nahezu jeder zehnte Deutsche besitzt Schwerbehindertenausweis
Auch Jüngere mit Handicap sollten diesen beantragen
(ABiD/ red.; ahä) Gemäß einer aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamtes hat nahezu jeder zehnte Deutsche einen Schwerbehindertenausweis und damit eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50. Es handelt sich bei der überwiegenden Mehrheit der Personen um Menschen aus der Altersklasse über 75 Jahre. Dabei hätten auch viele Jüngere Anspruch auf entsprechende Nachteilsausgleiche, berichtet der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e. V. (ABiD).
ABiD ermutigt jüngere Betroffene zum Beantragen des Ausweises
Deshalb ermutigt Dennis Riehle, Sozialberater beim ABiD: „Die Ängste vor dem Schritt zur Beantragung eines solchen Schwerbehindertenausweises sind weitgehend unbegründet und sollten daher niemanden davon abhalten, die eigenen Rechte in Anspruch zu nehmen“, erklärt der 37-Jährige, der selbst im Besitz dieses Dokuments ist. „Gerade im Job kann der Ausweis mögliche Forderungen nach Mehrurlaub, bevorzugter Einstellung, Hilfsmitteln oder einem verbesserten Kündigungsschutz begründen und ist damit in den allermeisten Fällen eher ein Türöffner, statt ein Bremser“.
Er verweist darauf, dass auch bei einer bestehenden Behinderung mit einem geringeren Grad als 50 eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten im Arbeitsrecht möglich ist und sich deshalb ein entsprechender Antrag für jeden Menschen mit einem Handicap lohnt: „Denn lediglich für die fiktive Konstellation, wonach die Schwerbehinderung zu erheblichen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz oder zum Umstand führt, dass der Betroffene gewisse Tätigkeiten aufgrund der Behinderung nicht ausführen kann oder darf, ist die Offenlegung der Schwerbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber vonnöten. Für alle anderen Arbeitnehmer kann der Ausweis dagegen nur Vorteile bringen und muss dann auch nicht im Beruf kenntlich gemacht werden. Viel eher ist eben auch nur die Inanspruchnahme von steuerlichen Entlastungen denkbar – und dann hat die Schwerbehinderung den Chef überhaupt nicht zu interessieren“, so Riehle.
Wer kann einen Ausweis beantragen?
Betroffene haben einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, wenn sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, dass länger als sechs Monate andauert und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Neben körperlichen Behinderungen kann auch bei seelischen Leiden wie Depressionen oder Krankheiten wie Tinnitus ein solcher Ausweis zustehen.
Körperliche Behinderungen gaben laut Statistischem Bundesamt 58 Prozent der Schwerbehinderten bei der Beantragung an. In der Reihenfolge der Häufigkeit waren dabei Organe, Gliedmaßen, Wirbelsäule, Augen oder Ohren der Menschen betroffen. Geistige oder seelische Erkrankungen hatten insgesamt 14 Prozent angegeben.
Häufig sind Betroffene und auch Angehörige nicht ausreichend aufgeklärt, welche Leiden unter eine Schwerbehinderung fallen können. Dazu zählen neben einer Krebserkrankung, einem Schlaganfall auch unterschiedliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Depressionserkrankungen. Zudem können Menschen mit einer Diabeteserkrankung, Rheumapatienten, Asthmatiker und an Tinnitus Leidende einen Anspruch geltend machen.
Wo kann ich den Ausweis beantragen?
In Sachsen erfolgt die Antragsstellung bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt. Das Formular und weitere Informationen sind im Portal Amt24 des Freistaates oder direkt bei den Mitarbeitenden der zuständigen Stellen zu erhalten. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen auch beim Ausfüllen des Antrages.
In der Mehrheit der Fälle fordert die Behörde von den behandelnden Ärzten entsprechende Befundberichte an und urteilt auf der Basis dieser Attestierungen innerhalb von zumeist drei bis vier Monaten. Das Amt stellt nach Prüfung einen Grad der Behinderung (GdB) zwischen 0 und 100 fest. Gemäß dieser Einstufung können dann verschiedene Nachteilsausgleiche im Alltag genutzt werden. Bei besonderen Fällen ist daneben auch die Feststellung zusätzlicher Merkzeichen angezeigt, beispielsweise bei stark eingeschränkter Gehfähigkeit oder bestehender Hilflosigkeit.
Weiterführende Links:
- Serviceportal Amt24 des Freistaates Sachsen – Informationen und Formular zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
- Allgemeiner Behindertenverband in Deutschand e. V. (ABiD)
- Auswertung des Statistischen Bundesamtes zum Thema
Bildnachweis: handicap barrierefreier lifestyle