Sächsischer Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen bildet sich neu – Ausschreibung gestartet

(Sächsische Staatskanzlei/red; lh) Dresden, 20. Juli 2023 – Die Ausschreibung für die Neubesetzung des Sächsischen Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (SLI) wird heute gestartet. Die vorschlagsberechtigen Verbände und Organisationen sind aufgefordert, bis zum 20. September Vorschläge für neue Mitglieder bei der Geschäftsstelle des Landesbeirats einzureichen.

»Der Landesbeirat ist für mich ein wesentlicher Partner für den Austausch«, erklärt Michael Welsch, Sächsischer Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. »Mit Hilfe des Beirats kann ich die Sichtweise der Menschen mit Behinderungen in meine Arbeit einbeziehen. Nur gemeinsam können wir Sachsen weiter inklusiver gestalten. Daher ermutige ich alle Interessierten, sich über die vorschlagsberechtigen Organisationen zu melden.«

Der Landesbeirat ist die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Er kann bis zu 28 Frauen und Männer umfassen. Dazu zählen etwa Menschen mit Behinderungen, Angehörige von Betroffenen, kommunale Behindertenbeauftragte, Mitglieder von Selbstvertretungen oder Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Behindertenhilfe.

Die Berufung der neuen Mitglieder des Landesbeirats erfolgt am 1. Dezember 2023 für fünf Jahre vom Chef der Sächsischen Staatskanzlei Oliver Schenk. Entsprechend dem Sächsischen Inklusionsgesetz wird der Landesbeirat dann neu »Sächsischer Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen« heißen.
Die Mitglieder im Landesbeirat beraten den Landesinklusionsbeauftragten sowie ressortübergreifend die Sächsische Staatsregierung bei der Fortentwicklung der Behindertenpolitik.

Die Ausschreibungsunterlagen für den Landesbeirat sind direkt an die vorschlagsberechtigten Verbände und Organisationen versendet worden.

Mehr zur Arbeit des Landesbeirats unter:
https://www.landesbeirat.sachsen.de/

Link zum sächsischen Inklusionsgesetz
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18283

Link zur Verwaltungsvorschrift Landesbeirat
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19153#ef

Vorschlagsberechtigte Verbände und Organisationen:

• Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
• Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen
• Lebenshilfe Sachsen e. V.
• Sozialverband VdK Sachsen e. V.
• Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
• Lebendiger Leben! e. V.
• Kinder- und Jugendring Sachsen e. V.
• Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte (LAG WR)
• LIGA Selbstvertretung Sachsen – Behinderung und Menschenrechte in Sachsen,
• Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion in Sachsen (LAGIS) Gemeinsam leben –
Gemeinsam lernen e. V.
• BilingualERleben, Netzwerk
• Leben mit Handicaps e. V.
• EX-IN Sachsen e. V.
• Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
• Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen

Kontakt zur Geschäftsstelle des Landesbeirats

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Sächsischen Landesbeirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Leiterin Martina Petry
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 56410714
E-Mail: landesbeirat.inklusion@sk.sachsen.de