
Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
(BAG Selbsthilfe/red; lh) Am 09.02.2023 hat der Bundestag eine Änderung des §32 BGB beschlossen. Danach ist es zukünftig möglich, eine virtuelle oder hybride Mitgliederversammlung durchzuführen, auch ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung. Hintergrund…
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