
Freistaat erweitert die Förderung von Menschen mit Behinderung: Verabschiedung neuer Richtlinien Teilhabe
(Medienservice Sachsen/red; ahi) Das sächsische Kabinett hat der überarbeiteten Richtlinie des Sozialministeriums zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) zugestimmt. Zudem wurde die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe (RL selbstbestimmte Teilhabe) beschlossen. Beide Richtlinien sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die Teilhabe
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