
Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche werden zum 1. Januar 2022 erhöht
(Medienservice Sachsen/red; ahi) Der Sächsische Landtag hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes beschlossen. Durch das »Dritte Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes« werden das Blindengeld und die anderen Nachteilsausgleiche zum 1. Januar 2022 erhöht. Das Blindengeld wird von monatlich 350 Euro auf 380 Euro angehoben. Die monatlichen Nachteilsausgleiche für hochgradig sehbehinderte Menschen erhöhen
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