
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Deutsche Behindertenrat fordert umfassenden Gesetzesreform
(eu-schwerbehinderung.eu; red/azi) Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll unter anderem Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung schützen und bestehende Benachteiligungen beseitigen. Die Erfahrungen aus den vergangenen 15 Jahren zeigen jedoch, dass eine Gesetzesreform unumgänglich ist. So ermöglicht etwa Paragraf 20 AGG eine ungleiche Behandlung, sofern es der „Vermeidung von
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