
Seit 01.01.2023 Neuerungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht für mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
(BMJ/red.; ahä) Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es stärkt die Selbstbestimmung von unterstützungsbedürftigen Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Es trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Wesentliche Neuerungen im Betreuungsrecht seit 01.01.2023: Wesentliche Neuerungen im Vormundschaftsrecht seit 01.01.2023: Das
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