
Positionspapier: Verwendung der nach § 10 Abs. 2 SächsInklusG in 2027/2028 zur Verfügung stehenden Inklusionsmittel
(Landesinklusionsbeauftragter, red. ahä) In der letzten Woche veröffentlichte der sächsische Landesinklusionsbeauftragte ein abgestimmtes Positionspapier zum derzeit laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren für den sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028. Aufgrund einer Statistikbereinigung für Zwecke der Teilhabe werden rund ein Drittel weniger Mittel zur Verfügung stehen als im laufenden Doppelhaushalt. In Zahlen bedeutet dies: pro Jahr stehen statt ca. 30,3 Mio. €
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