
Paritätisches Positionspapier: Inklusives Arbeiten für alle möglich machen vom Verbandsrat beschlossen
(Fachinformation der Paritätische Gesamtverband/red; ahi) Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) garantiert allen Menschen mit Behinderungen das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist nicht inklusiv: Wer eine erwartete Arbeitsleistung nicht (dauerhaft) erbringen kann, hat schlechtere oder keine Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden,
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