
Diskriminierung in der Teilhabeberatung für gehörlose Menschen ab 2023 erwartet
(www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Menschen mit Behinderungen können sich bei der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) beraten lassen. Diese Anlaufstelle ist ein Angebot, welches vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert wird. „Das Beratungsangebot der EUTB® erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen gemäß § 32 Abs. 2 SGB IX. Laut Gesetzesbegründung soll das Angebot
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