
Bundessozialgericht erleichtert gehbehinderten Menschen Zugang zu Behindertenparkplätzen
(www.eu-schwerbehinderung.eu/ red; ahä) Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel erleichtert gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen. In dem Fall hatten zwei Kläger erfolglos das Merkzeichen „aG“ für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ beantragt, das zur Nutzung der Behindertenparkplätze erforderlich ist. Das BSG hatte auf den Zweck des Merkzeichens „aG“ hingewiesen. Es soll eine Parkerleichterung ermöglichen, um den Weg zu
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