• 17. AUGUST 2023
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    UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird wieder geprüft

    UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird wieder geprüft

    (Bundesvereinigung Lebenshilfe/red.; ahä) Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die zweite und dritte Prüfung für Deutschland findet am 29. und 30. August 2023 statt. Wie inklusiv ist Deutschland? Um diese Frage geht es in Genf, wo der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (BRK) bis zum 8. September prüft, ob die Bundesrepublik

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    • 18. OKTOBER 2022
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    UN-Behindertenrechtskonvention: Ausschuss prüft Umsetzung in Deutschland im Sommer 2023

    UN-Behindertenrechtskonvention: Ausschuss prüft Umsetzung in Deutschland im Sommer 2023

    (Der Paritätische Gesamtverband, Fachinfo/red; ahi) Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird jeweils im Abstand von mehreren Jahren vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft, zuletzt im Jahr 2015. Nun steht der Folgetermin fest: In seiner Sitzung vom 14.8.-8.9.2023 wird der Ausschuss die Umsetzung in Deutschland erneut überprüfen. Die Bundesregierung hat für das Staatenberichtsverfahren

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    • 2. JULI 2021
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    Umstrukturierung abgeschlossen

    Umstrukturierung abgeschlossen

    Der Medizinische Dienst in neuem Gewand (PM SMS/ MDS; red/ pec.) Zum 1. Juli wird aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK Sachsen e.V.) der Medizinische Dienst Sachsen (MD Sachsen). Dieser ist damit von nun an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der MD wird beispielsweise immer dann aktiv, wenn es um den Grad der persönlichen Pflegebedürftigkeit

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    • 13. JUNI 2023
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    Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verzögert sich

    Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verzögert sich

    (Fachinfo der Paritätische Gesamtverband/red; ahi) Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das wohl größte behindertenpolitische Reformprojekt der letzten Jahre. Im Jahr 2016 ist es unter der damaligen Koalition von CDU/CSU und SPD mit einer großen Mehrheit beschlossen worden. Ziel war und ist die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Am

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