
Sachsen passt Landesblindengeld an
(Kobinet/red; ahi) Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, Michael Welsch, begrüßt die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 vom Sächsischen Landtag beschlossene Anpassung des Landesblindengeldgesetzes. Mit dieser Anpassung erhalten ab dem Monat Januar 2023 alle hörsehbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen »TBl« (taubblind) im Schwerbehindertenausweis einen Zusatzbetrag in Höhe von monatlich 320
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