
Kostenübernahme für Gebärdendolmetschende Person in einer Schule für Gehörlose
(Umsetzungsbegleitung BTHG/red; ahi) Leistungsberechtigte Personen haben auch in einer Schule mit dem Schwerpunkt Hören einen Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer Gebärdendolmetschenden Person. Das entschied kürzlich das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Zuge eines Eilantrags einer gehörlosen Schülerin. Gehörlose Schülerin beantragte beim Träger der Eingliederungshilfe die Kostenübernahme Zum Hintergrund: Die Schülerin kommuniziert ausschließlich über die Deutsche Gebärdensprache.
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