EuGH-Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung
(www.eu-schwerbehinderung.de/red; ahi) Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung gestärkt. So kann laut dem Gerichtsurteil, wer wegen einer solchen Einschränkung seine bisherige Stelle nicht mehr ausüben kann, Anspruch auf eine für ihn passende Stelle im gleichen Unternehmen haben. Jedoch dürfe der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet werden, wie aus dem
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