• 20. JANUAR 2025
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    Blick ins Bundestagswahlprogramm der CDU/CSU zur Behindertenpolitik

    Blick ins Bundestagswahlprogramm der CDU/CSU zur Behindertenpolitik

    (kobinet/red; lh) Nach den derzeitigen Umfragen zur Bundestagswahl 2025 wird die CDU/CSU eine wichtige und führende Rolle in der nächsten Bundesregierung und Regierungskoalition bilden. Deshalb lohnt sich aus behindertenpolitischer Sicht ein Blick in das Bundestagswahlprogramm der CDU/CSU, das Mitte Dezember 2024 beschlossen und präsentiert wurde. Denn Koalitionsverhandlungen werden häufig von den in den Wahlprogramme der

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    • 31. AUGUST 2023
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    Bildungswende Jetzt! – Aufruf zur Beteiligung am bundesweiten Bildungsprotest am 23.09.2023

    Bildungswende Jetzt! – Aufruf zur Beteiligung am bundesweiten Bildungsprotest am 23.09.2023

    (Bildungswende JETZT/red; lh) Die Bildungslandschaft in Deutschland und Sachsen steht vor immensen Aufgaben. Der enorme Mangel an Lehrkräften und Erzieher*innen ist eine zentrale Herausforderung und das Defizit steigt immer weiter, zusätzlich verschärft durch die demografische Entwicklung als Brandbeschleuniger des Fachkräftemangels. Veraltete Lehrpläne und Lehrmethoden, zunehmende psychosoziale Probleme bei unseren Kindern, nicht aufgearbeitete Nachwirkungen der Corona

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    • 13. JULI 2021
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    Bilanz nach der endenden Wahlperiode

    Bilanz nach der endenden Wahlperiode

    Bundesregierung übt Kritik an der Behindertenpolitik Die Fraktionen im Bundestag ziehen vor den Bundestagswahlen Bilanz. Noch im Mai verabschiedete die große Koalition gegen die Stimmen der Opposition ein mutloses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dieses enthält nur ein Mindestmaß an Anforderungen und ist einer Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland kaum einen Schritt nähergekommen (die LAG SH Sachsen berichtete). Vor

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    • 12. FEBRUAR 2024
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    BGH-Urteil: Barrierefreier Umbau muss erlaubt werden

    BGH-Urteil: Barrierefreier Umbau muss erlaubt werden

    (Tagesschau/red; lh) Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen laut Gesetz leichter in ihre Wohnung kommen. Der BGH hat konkretisiert, wie das zu verstehen ist – und einen Außenaufzug in einem Mehrfamilienhaus erlaubt. In dem Streitfall geht um ein mehrstöckiges Wohngebäude in München, bestehend aus zwei Teilen – einem Vorderhaus und einem Hinterhaus. Die gesamte Anlage wurde

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