• 21. NOVEMBER 2022
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    Breakdance für Menschen mit Behinderung in Dresden

    Breakdance für Menschen mit Behinderung in Dresden

    Das 84’TIL -Zentrum für urbane Kultur e.V. steht für die Weiterentwicklung, Professionalisierung und Institutionalisierung des urbanen Tanzes in Kombination mit Street-Art und urbaner Musik. Der Verein sitzt in Dresden und Radebeul und bietet bereits seit Längerem regelmäßig Breakdance-Kurse an. Seit Neustem haben sich zwei weitere Kurse etabliert, welche speziell für Menschen mit körperlicher Behinderung angeboten

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    • 4. JUNI 2025
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    Braille-Download: Bücher auf der Braillezeile lesen

    Braille-Download: Bücher auf der Braillezeile lesen

    Ende April startete das dzb lesen gemeinsam mit den Medibus-Bibliotheken den Download von Braillebüchern im BRL-Format. BRL ist eine Textdatei, die sich gut auf der Braillezeile lesen lässt und den gedruckten Braillebüchern entspricht. Zurzeit stehen im dzb lesen ca. 185 Titel der Genre Belletristik, Sachbücher und Kinderbücher zur digitalen Ausleihe bereit. Auf www.dzblesen.de/bibliothek/braillemedien finden Sie

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    • 25. APRIL 2025
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    Braille in der Street Art

    Braille in der Street Art

    [kobinet; mhs] In den letzten Monaten wurde im Rahmen des Projektes Braille 200 eine spannende Vielfalt an Kunstformen vorgestellt, die Braille auf kreative und unerwartete Weise integrieren. Von Musikstücken über Braille-Bilder bis hin zu Braille aus Lebensmitteln. Nun wurde im Rahmen des Projektes Braille in der Street Art vorgestellt. „Vielleicht hat der eine oder andere

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    • 6. JANUAR 2022
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    Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche werden zum 1. Januar 2022 erhöht

    Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche werden zum 1. Januar 2022 erhöht

    (Medienservice Sachsen/red; ahi) Der Sächsische Landtag hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes beschlossen. Durch das »Dritte Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes« werden das Blindengeld und die anderen Nachteilsausgleiche zum 1. Januar 2022 erhöht. Das Blindengeld wird von monatlich 350 Euro auf 380 Euro angehoben. Die monatlichen Nachteilsausgleiche für hochgradig sehbehinderte Menschen erhöhen

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