
Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
(PM BSG/red.; ahä) Soll mit einer ärztlichen Untersuchung der Grad einer Behinderung festgestellt werden, darf die Patientin oder der Patient von einer vertrauten Person begleitet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden – und damit der Berufung eines Patienten stattgegeben (Aktenzeichen B9 SB 1/20 R). Das Recht auf Begleitung gehe grundsätzlich aus dem Sozialgerichtsgesetz hervor.
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