• 17. JUNI 2026
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    Sächsische Verfassung jetzt auch in Leichter Sprache

    Sächsische Verfassung jetzt auch in Leichter Sprache

    Landtagspräsident Alexander Dierks und der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, haben am 16.06.2026 gemeinsam die Sächsische Verfassung in Leichter Sprache vorgestellt. Das Heft wurde im Rahmen eines Pressetermins im Sächsischen Landtag übergeben und ist ab sofort auch als barrierefreie PDF-Version verfügbar. [Medienservice Sachsen; red. sz] Die Sächsische Verfassung bildet das rechtliche

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    • 22. DEZEMBER 2022
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    Sachsens Inklusionsbeauftrager Michael Welsch: Zu wenig inklusive Schulen

    Sachsens Inklusionsbeauftrager Michael Welsch: Zu wenig inklusive Schulen

    (dpa/sn/red; ahi) Verglichen mit anderen Bundesländern gibt es in Sachsen nach Ansicht des Landesinklusionsbeauftragten immer noch zu wenige inklusive Schulen. Nur in Sachsen-Anhalt besuchten mehr Schülerinnen und Schüler eine Förderschule anstelle einer inklusiven Schule als in Sachsen. Auch wenn sich die Quote hier in Sachsen verbessert habe, liege sie immer noch unter dem Bundesschnitt, erklärte

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    • 25. JUNI 2026
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    Sachsens Archäologiemuseum erweitert taktilen Rundgang

    Sachsens Archäologiemuseum erweitert taktilen Rundgang

    Ab jetzt sind im smac – dem Staatlichen Museum für Archäologie Chemnitz – neben der archäologischen Dauerausstellung auch Erkerausstellungen zur Geschichte des Kaufhauses Schocken mit taktilem Rundgang für blinde und sehbehinderte Menschen verfügbar. [Medienservice Sachsen; red. ey] Das Archäologiemuseum befindet sich im ehemaligen Gebäude des Kaufhauses Schocken, einstig die viertgrößte Kaufhauskette Deutschlands, und widmet dieser

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    • 2. JANUAR 2023
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    Sachsen passt Landesblindengeld an

    Sachsen passt Landesblindengeld an

    (Kobinet/red; ahi) Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, Michael Welsch, begrüßt die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 vom Sächsischen Landtag beschlossene Anpassung des Landesblindengeldgesetzes. Mit dieser Anpassung erhalten ab dem Monat Januar 2023 alle hörsehbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen »TBl« (taubblind) im Schwerbehindertenausweis einen Zusatzbetrag in Höhe von monatlich 320

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