Triage-Gesetzentwurf vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht
(www.kobinet-nachrichten.org/red; ahi) Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Das Bundeskabinett hat am 24. August einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem hierfür ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden darf. Kriterien wie Behinderung oder Alter dürften keine Rolle spielen,
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