Stellungnahme: Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD – Sonderpädagogische Förderung und Inklusion an sächsischen Schulen voranbringen – Drs 7/4652
Die UN-BRK fordert in Artikel 24 die Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit. Um dieses Recht zu verwirklichen, bedarf es eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen, einschließlich des gleichberechtigten Zugangs zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen. Ziel ist die Teilhabe statt einer
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