
Erhöhung des Grundbetrags in Werkstätten aufgrund des 29. Gesetz zur Änderung des BAföG
(www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Der Bundesrat hat am 5. Juli eine Änderung des 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Diese Änderung führt zu einer fünfprozentigen Erhöhung des Ausbildungsgeldes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten sowie des Grundbetrages im Arbeitsbereich. Ab dem 1. August 2024 steigen das Ausbildungsgeld und der Grundbetrag von 126 Euro auf 133 Euro. Die
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