
Ausgleichsabgabe fördert Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, hat aber auch Nebenwirkungen
(www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Um die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben zu fördern, müssen Unternehmen in Deutschland mit 20 bis 39 Mitarbeitenden mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigen, Unternehmen mit 40 bis 59 Mitarbeitenden mindestens zwei. Andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Unternehmen müssen für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe von 140 bis 360
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